Die Entlastungsregelung wurde 2017 auf französischer Ebene von der französischen landwirtschaftlichen Sozialversicherung MSA in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Vertretungsdienst eingeführt. Die Regelung ermöglicht es Landwirten, die sich in einer Situation der beruflichen Erschöpfung befinden, durch den Einsatz eines Vertreters in ihrem Betrieb entlastet zu werden, um den Fortbestand des Betriebs zu gewährleisten.